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Sun Microsystems, Inc

Sun Microsystems, Inc.

Binärcode-Lizenzvertrag

 

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JAVA™ 2 RUNTIME ENVIRONMENT (J2RE), STANDARD EDITION, VERSION 1.4.2_X

 

SUN MICROSYSTEMS, INC. („SUN") IST NUR UNTER DER BEDINGUNG BEREIT, IHNEN EINE LIZENZ FÜR DIE UNTEN BEZEICHNETE SOFTWARE ZU GEWÄHREN, DASS SIE ALLE IN DIESEM BINÄRCODE-LIZENZVERTRAG SOWIE DEN ZUSÄTZLICHEN LIZENZBEDINGUNGEN (ZUSAMMEN DER „VERTRAG") AUFGEFÜHRTEN BEDINGUNGEN ANNEHMEN. BITTE LESEN SIE DEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. DURCH HERUNTERLADEN ODER INSTALLIEREN DIESER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DES VERTRAGS EINVERSTANDEN. WENN SIE DIE BEDINGUNGEN ANNEHMEN, KLICKEN SIE AUF DIE AM ENDE DES VERTRAGS ABGEBILDETE SCHALTFLÄCHE „ANNEHMEN". SOLLTEN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SEIN, WÄHLEN SIE DIE AM ENDE DES VERTRAGS ABGEBILDETE SCHALTFLÄCHE „ABLEHNEN"; DADURCH WIRD DER HERUNTERLADE- BZW. INSTALLATIONSVORGANG ABGEBROCHEN.

 

1.      DEFINITIONEN. Der Begriff „Software" bezieht sich auf das oben bezeichnete Computerprogramm in binärer Form, alle sonstigen maschinenlesbaren Materialien, (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Bibliotheken, Quelldateien, Headerdateien und andere Datendateien), alle etwaig von Sun zur Verfügung gestellten Aktualisierungen oder Fehlerbehebungen sowie sämtliche Benutzerhandbücher, Programmieranleitungen und sonstige Dokumentationen, die Ihnen von Sun gemäß dieses Vertrags bereitgestellt werden. Der Begriff „Programme" bezieht sich auf Java-Applets und -Anwendungen, die auf der Java 2 Platform, Standard Edition (J2SETM Platform)-Plattform auf Java-fähigen Allzweck-Desktop-Computern und -Servern laufen sollen.

 

2.      BENUTZERLIZENZ. Vorbehaltlich der Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf Java-Technologiebeschränkungen der Zusätzlichen Lizenzbedingungen, erteilt Sun Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte und gebührenfreie Lizenz zur internen Reproduktion und Verwendung der vollständigen und nicht modifizierten Software zum alleinigen Zweck, Programme laufen zu lassen. Zusatzlizenzen für Entwickler und/oder Verlage werden in den Zusätzlichen Lizenzbedingungen gewährt.

 

3.      BESCHRÄNKUNGEN. Bei der Software handelt es sich um vertrauliches und urheberrechtlich geschütztes Material. Das Eigentumsrecht an der Software und alle dazugehörigen gewerblichen Schutzrechten verbleiben bei Sun und/oder seinen Lizenzgebern. Ihnen ist nicht gestattet, die Software zu modifizieren, dekompilieren oder durch Reverse-Engineering zu rekonstruieren, es sei denn, die Durchsetzung dieser Beschränkungen ist rechtlich unzulässig. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die lizenzierte Software nicht zur Verwendung beim Design, bei der Konstruktion, dem Betrieb bzw. der Wartung einer Kernkraftanlage entwickelt wurde oder bestimmt ist. Sun Microsystems, Inc. lehnt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für eine solche Nutzung ab. Im Rahmen dieses Vertrags werden keinerlei Rechte, Eigentumsrechte oder Anrechte auf irgendwelche Marken, Dienstleistungsmarken, Logos oder geschäftliche Bezeichnungen von Sun oder seinen Lizenzgebern gewährt. Zusätzliche Beschränkungen für Entwickler und/oder Verlage sind in den Zutzlichen Lizenzbedingungen dargelegt.

 

4.      BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Sun gewährleistet, dass der Datenträger, auf dem die Software ggf. bereitgestellt wird, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Kaufdatum, das durch eine Kopie der Quittung nachzuweisen ist, bei normalem Gebrauch keine Materialfehler und Herstellungsmängel aufweist. Mit Ausnahme des Vorangegangenen wird die SoftwareWIE BESEHEN ohne Gewährleistung“ zur Verfügung gestellt. Ihr ausschließliches Rechtsmittel und die einzige Verpflichtung von Sun im Rahmen dieser beschränkten Gewährleistung besteht darin, dass Sun nach eigenem Ermessen die Software-Datentger ersetzen oder die für die Software bezahlte Gebühr zurückerstatten wird. Jegliche stillschweigenden Gewährleistungen bezüglich der Software sind auf 90 Tage beschränkt. Einige Staaten gestatten in Bezug auf die Dauer von stillschweigenden Gewährleistungen keine Beschränkungen; aus diesem Grund treffen die oben dargelegten Bestimmungen u.U. auf Sie nicht zu. Diese beschränkte Gewährleistung verleiht Ihnen bestimmte Rechte. Darüber hinaus stehen Ihnen möglicherweise andere Rechte zu, welche je nach Staat unterschiedlich sein können.

 

5.      GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. WENN NICHT ANDERS IN DIESEM VERTRAG ANGEGEBEN, WERDEN ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN UND GARANTIEN EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR DEN GEWÖHNLICHEN GEBRAUCH, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER GEWÄHRLEISTUNG FÜR RECHTSMÄNGEL AUSGESCHLOSSEN, AUSSER WENN EIN DERARTIGER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS RECHTLICH ALS UNGÜLTIG ANGESEHEN WIRD.

 

6.      HAFTUNGSBEGRENZUNG. SOWEIT RECHTLICH NICHT UNZULÄSSIG, SCHLIESSEN SUN BZW. SEINE LIZENZGEBER JEGLICHE HAFTUNG FÜR EINKOMMENS-, GEWINN- ODER DATENVERLUSTE ODER FÜR SONDER-, INDIREKTE, FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN UND STRAFSCHADENSERSATZANSPRÜCHE VÖLLIG AUS, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG ODER DEM UNVERMÖGEN DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN SUN VON EINER MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDE. In keinem Fall überschreitet die Haftung von Sun Ihnen gegenüber, ob durch Vertrag oder eine unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder auf sonstige Weise, den Betrag, den Sie im Rahmen dieses Vertragsr die Software bezahlt haben. Die vorangegangenen Beschränkungen gelten auch, wenn die oben genannte Gewährleistungsregelung ihren wesentlichen Zweck verfehlt. In einigen Staaten ist der Ausschluss von Neben- oder Folgeschäden nicht gestattet. Aus diesem Grund treffen einige der oben dargelegten Bestimmungen auf Sie u.U. nicht zu.

 

7.      SOFTWARE-AKTUALISIERUNGEN VON SUN. Sie bestätigen, dass auf Ihr Ersuchen oder Ihre Einwilligung optionale Features der Software u.U. Applets, Anwendungen, Softwareerweiterungen und aktualisierte Versionen der Software von Sun („Software-Aktualisierungen") herunterladen, installieren und ausführen werden, in welchem Fall Sie etwaige aktualisierte Bestimmungen und Bedingungen zur Installation akzeptieren müssen. Sollten bei der Installation keine zusätzlichen Bestimmungen und Bedingungen mitgeliefert werden, gelten die Software-Aktualisierungen als Bestandteil der Software und unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags.

 

8.      SOFTWARE AUS ANDEREN QUELLEN ALS SUN. Sie stimmen zu, dass die Software auf Grund Ihrer Verwendung der optionalen Features der Software und/oder durch Anfordern von Diensten, für die die optionalen Features der Software verwendet werden müssen, die Software u.U. automatisch Software-Anwendungen aus anderen Quellen als Sun („Software anderer") herunterladen, installieren und ausführen wird. Sun macht keinerlei Zusicherungen darüber, dass zu Lizenzgebern der Software anderer irgendwelche Beziehungen bestehen. SOWEIT NICHT RECHTLICH UNZULÄSSIG, SCHLIESSEN SUN ODER DEREN LIZENZGEBER, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, JEGLICHE HAFTUNG FÜR EINKOMMENS-, GEWINN- ODER DATENVERLUSTE ODER FÜR SONDER-, INDIREKTE, FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN UND STRAFSCHADENSERSATZANSPRÜCHE, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG ODER DEM UNVERMÖGEN DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, VÖLLIG AUS, SELBST WENN SUN VON EINER MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDE. In einigen Staaten ist der Ausschluss von Neben- oder Folgeschäden nicht gestattet. Aus diesem Grund treffen einige der oben dargelegten Bestimmungen und Bedingungen auf Sie u.U. nicht zu.

 

9.      NDIGUNG. Dieser Vertrag ist bis zu seiner Kündigung gültig. Sie können diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem Sie alle Kopien der Software vernichten. Dieser Vertrag wird sofort und ohne Benachrichtigung seitens Sun gekündigt, wenn Sie irgendwelche Bestimmungen dieses Vertrags nicht einhalten. Dieser Vertrag kann von allen Vertragsparteien fristlos gekündigt werden, wenn die Software Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder geistigen Eigentums wird oder wenn nach Ansicht einer der Vertragsparteien die Geltendmachung eines solchen Anspruchs zu erwarten steht. Nach Kündigung sind alle Kopien der Software von Ihnen zu vernichten.

 

10.  AUSFUHRBESTIMMUNGEN. Die gesamte Software und alle technischen Daten, die im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt werden, unterliegen den US-Ausfuhrkontrollgesetzen und können darüber hinaus Ausfuhr- oder Einfuhrbestimmungen in anderen Ländern unterliegen. Sie erklären sich bereit, alle solchen Gesetze und Vorschriften genauestens zu befolgen, und erkennen an, dass Sie dafür verantwortlich sind, Lizenzen zur Ausfuhr, Neuausfuhr oder Einfuhr einzuholen, wenn dies nach der Zurverfügungstellung an Sie erforderlich ist.

 

11.  MARKEN UND LOGOS. Sie erkennen gegenüber Sun an und vereinbaren mit Sun, dass die Marken SUN, SOLARIS, JAVA, JINI, FORTE und iPLANET sowie alle auf SUN, SOLARIS, JAVA, JINI, FORTE und iPLANET bezogenen Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und sonstigen Markenbezeichnungen („Marken von Sun") das Eigentum von Sun sind, und Sie verpflichten sich, die sich zurzeit unter http://www.sun.com/policies/trademarks einsehbaren Marken- und Logo-Verwendungsbedingungen von Sun einzuhalten. Jegliche Verwendung der Marken von Sun erfolgt zum Vorteil und im Interesse von Sun.

 

12.  EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG. Wenn die Software durch oder im Namen der US-Regierung oder durch einen Haupt- oder Unterlieferanten der US-Regierung (gleich auf welcher Ebene) erworben wird, stehen der Regierung nur die Rechte an der Software und der begleitenden Dokumentation zu, die in diesem Vertrag aufgeführt sind, d.h. gemäß 48 CFR 227.7201 bis 227.7202-4 (bei einem Erwerb durch das DOD [US-Verteidigungsministerium]) und gemäß 48 CFR 2.101 und 12.212 (bei einem Erwerb durch andere Behörden).

 

13.  GELTENDES RECHT. Alle Klagen in Bezug auf diesen Vertrag...

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