Plan+de+vaccination+2014_d.pdf

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Übertragbare Krankheiten
Schweizerischer Impfplan 2014
Basisimpfungen
Alter
Diphtherie
Starrkrampf
Keuchhusten
Kinderlähmung
Haemophilus
Influenza
Type B
Hepatitis
B
2
2
2
Masern
Mumps
Röteln
Humane
Papillomavi-
ren (HPV)
Varizellen
(Wilde
Blattern)
Grippe
Ergänzende Impfungen
Pneumo-
kokken
Meningo-
kokken
Humane
Papillomavi-
ren (HPV)
2 Monate
4 Monate
6 Monate
12 Monate
12–15 Monate
15–24 Monate
4–7 Jahre
11–15 Jahre
25–29 Jahre
45 Jahre
65 Jahre
3
3
1
4
Zur Präzisierung des Alters: 4–7 Jahre bedeutet vom 4. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag.
Die empfohlenen Basis- und ergänzenden Impfungen werden von den Krankenversicherungen rückvergütet, die Franchise vorbehalten. Die Impfung gegen HPV ist kostenlos im
Rahmen der kantonalen Programme für Mädchen und junge Frauen von 11 bis 26 Jahren (keine Franchise und kein Selbstbehalt). Die Masernimpfung ist mit dem Ziel der Masern-
elimination vom 01.01.13 bis 31.12.15 für Personen, die nach 1963 geboren wurden, von der Franchise befreit.
1.
Eine Auffrischimpfung ist alle 10 Jahre empfohlen.
2.
Die Hepatitis-B-Impfung kann bereits bei Säuglingen verabreicht werden.
3.
Empfohlen für Jugendliche und Erwachsene < 40 Jahren, die die Varizellen anamnetisch nicht durchgemacht haben.
4.
Die Impfung gegen das HPV ist eine ergänzende Impfung für Frauen von 20 bis 26 Jahre: Nach Erreichen des 20. Altersjahrs muss ein Entscheid für oder gegen eine Impfung
individuell gefällt werden.
Wurde eine Impfung nicht im empfohlenen Alter durchgeführt, kann eine Nachholimpfung zu einem späteren Zeitpunkt angezeigt sein. Weitere Impfungen können je nach persönli-
cher Situation (z. B. Schwangerschaft, chronische Erkrankung, erhöhtes Expositions- oder Übertragungsrisiko, ...) empfohlen werden (siehe Impfplan für Risikogruppen).
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